Barrierefreiheitserklärung
Print Royal GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://tassendruck.de/ veröffentlichten Webseite der Print Royal GmbH.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
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Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
Begründung: Betrifft das Logo zur Website von printroyal.de. Dies wird in einem zukünftigen Update korrigiert.
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Ein Seite hat keine Sprache in HTML hinterlegt.
Begründung: Betrifft Tassendesigner-Plugin. Dies wird in einem zukünftigen Update korrigiert.
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Auf einer Seite gibt es ein Formularfeld ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu dem Formularfeld ist erschwert.
Begründung: Betrifft: Anfrageformular-Plugin. Dies wird in einem zukünftigen Update korrigiert.
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Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
Begründung: Betrifft Tassendesigner-Plugin. Dies wird in einem zukünftigen Update korrigiert.
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Auf einer Seite verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
Begründung: Betrifft Tassendesigner-Plugin. Dies wird in einem zukünftigen Update korrigiert.
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Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
Begründung: Automatisch generierte Sitemap für Crawler, keine von Nutzern zu benutzende Seite.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
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Auf allen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
Begründung: Betrifft Spamprotect-Plugin. Das Plugin wird von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt und kann durch den Seitenbetreiber nicht modifiziert werden.
Diese Erklärung wurde am 13.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbHsind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Print Royal GmbH
kontakt@printroyal.de
16515 Oranienburg
kontakt@printroyal.de
Schlichtungsstelle
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.